der sog. definitiv (von lat. casus definitivus - entscheidender, bestimmender fall) ist in der deutschen grammatik der 5. fall. er dient dazu, die beziehung des nomens zu anderen wörtern im satz zu festigen bzw. abzusichern (vgl. gesprächstherapie). im definitiv stehen u.a. wortgruppen, die eine bestätigung ausdrücken.
zusammenfassung der fälle
1. fall (nominativ): wer-fall
2. fall (genitiv): wes-fall
3. fall (dativ): wem-fall
4. fall (akkusativ): wen-fall
5. fall (definitiv): not-fall bzw. ein-fall
(wer? / wessen? / wem? / wen? / sind sie sicher?)
beispielsatz
alt: hans schickt gabis freund einen brief.
[wer? hans. wessen freund? gabis. wem? gabis freund. wen? einen brief.]
neu: hans schickt gabis freund einen einschreibebrief.
[wer? hans. wessen freund? gabis. wem? gabis freund. wen? einen brief. bist du sicher? ziemlich.]