eine aktive recherche, ob der empfänger tatsächlich verstorben ist, stellt die deutsche post nicht an. (..) ist die zustellung an einen – tatsächlichen oder vermeintlichen – erben nicht möglich, ist die sendung unzustellbar und wird mit dem unzustellbarkeitsvermerk "empfänger soll verstorben sein" versehen. für die richtigkeit des vermerks "empfänger soll verstorben sein" kann die deutsche post aus den vorgenannten gründen keine gewähr übernehmen. der kunde sollte daher zur sicherheit selber prüfungen über das mögliche ableben eines empfängers anstellen (..)
(-- deutsche post: "leistungen und preise", 1.1.10)
zweitausendneun war broccoli, zweitausendzehn wird rotkraut.